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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der am EFRE-Vollzug beteiligten Stellen, Zuwendungsempfänger und Dritte (Öffentlichkeit) können sich mit Beschwerden und Hinweisen zur EFRE-Förderung in Bayern jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.

 

Solche Meldungen können verschiedene Gegenstände betreffen:

  • Allgemeine Beschwerden zur EFRE-Förderung
  • Beschwerden, dass die EU-Grundrechtecharta (Im Folgenden: GRCh) oder die UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) im Zusammenhang mit EFRE-Projekten nicht eingehalten würden
  • Verdacht eines Betrugs- oder Korruptionsfalls in der EFRE-Förderung

 

Beschwerden und Hinweise nehmen folgende Stellen entgegen:

  • jede Bewilligungsstelle
  • die EFRE-Verwaltungsbehörde

Beschwerden und Hinweise können auch anonym eingereicht werden. Sie werden vertraulich behandelt.

Nähere Informationen zu den Beschwerdegegenständen sowie das besondere Kontaktformular für die Einreichung von Beschwerden finden Sie HIER