Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der am EFRE-Vollzug beteiligten Stellen, Zuwendungsempfänger und Dritte (Öffentlichkeit) können sich mit Beschwerden und Hinweisen zur EFRE-Förderung in Bayern jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.
Solche Meldungen können verschiedene Gegenstände betreffen:
- Allgemeine Beschwerden zur EFRE-Förderung
- Beschwerden, dass die EU-Grundrechtecharta (Im Folgenden: GRCh) oder die UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) im Zusammenhang mit EFRE-Projekten nicht eingehalten würden
- Verdacht eines Betrugs- oder Korruptionsfalls in der EFRE-Förderung
Beschwerden und Hinweise nehmen folgende Stellen entgegen:
- jede Bewilligungsstelle
- die EFRE-Verwaltungsbehörde
Beschwerden und Hinweise können auch anonym eingereicht werden. Sie werden vertraulich behandelt.
Nähere Informationen zu den Beschwerdegegenständen sowie das besondere Kontaktformular für die Einreichung von Beschwerden finden Sie HIER.