Bioökonomie-Produktionsanlagen
Die Maßnahme ist eine wichtige Komponente der bayerischen Bioökonomie-Strategie. Gefördert werden Pilot-, Demonstrations- und „First of its kind“-Anlagen sowohl von KMU als auch von größeren Unternehmen, um wirtschaftliche Nachteile im Wettbewerb mit erdölbasierten Verfahren auszugleichen. Damit soll zugleich die Wertschöpfung im ländlichen Raum gestärkt werden.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag können Unternehmen stellen, die in Bayern in Produktionsanlagen zur zumindest teilweise stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen (bevorzugt KMU) zur Errichtung industrieller Bioökonomie-Produktionsanlagen
Förderfähig sind Investitionskosten (Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) bei KMU.
Förderfähig sind die projektbezogenen Investitionsmehrkosten gegenüber einer Referenztechnologie. Als Referenztechnologie gilt eine konventionelle Produktionsanlage, die fossile Rohstoffe verarbeitet. Kosten für die Umrüstung von herkömmlichen Produktionsanlagen, die fossile Rohstoffe verwenden, auf den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen gelten als Investitionsmehrkosten
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden.
In der geförderten Anlage müssen mindestens 51 % nachwachsende Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe eingesetzt werden. Die Nachhaltigkeit der Rohstoffe muss während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachgewiesen werden, ausgenommen sind Reststoffe und Abfallprodukte.
Für den Produktionsprozess muss bereits ein Proof-of-Concept im Demonstrationsmaßstab erbracht worden sein (Vorhaben ab TRL 8).
Die Anlage sollte mindestens 40 Prozent Treibhausemissionen einsparen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen für die gleichen Endprodukte oder Ersatzprodukte mit dem gleichen Verwendungszweck.
Das Vorhaben muss neue Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze generieren und die Wertschöpfung im ländlichen Raum stärken.
Die Antragsskizzen müssen thematisch zum jeweiligen Förderaufruf passen und ausführlich genug sein für die Bewertung aller Auswahlkriterien (diese finden sich insbesondere in Nr. 4.1, 4.4 und 7.1.2 der Richtlinie BayBioökonomie-Scale-Up). Bei der Erstellung der Antragsskizze ist das Dokument „Leitfaden zur inhaltlichen Skizzendarstellung" zu beachten.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen und aktuelle Förderaufrufe finden Sie auf der verlinkten Website.
Projektaufruf
Für die Fördermaßnahme hat das StMWi einen weiteren Projektaufruf veröffentlicht: Projektaufruf vom 16.02.2024.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 25 – Grundsatzfragen der Industrie, Chemie-, Textilindustrie, Holz und Papier, Bioökonomie
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
E-Mail: Scale-Up-Programm(at)stmwi.bayern.de
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540 | 84028 Landshut
E-Mail: Scale-Up-Programm(at)reg-nb.bayern.de