Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten
Der Sanierung von Industriestandorten sowie kontaminierten Standorten und Flächen kommt eine hohe Bedeutung für den Umweltschutz und für die Reduzierung des Flächenverbrauchs zu. Derartige Flächen finden sich in vielen funktionalen städtischen Gebieten in ganz Bayern. Häufig sind sie aufgrund des industriellen Strukturwandels brach gefallen. Mit dieser Maßnahme sollen solche Brachflächen wieder nutzbar gemacht, Umweltgefahren beseitigt und Flächen wieder dem Wirtschafts- und Naturkreislauf zugeführt werden.
Wer wird gefödert?
Empfänger der Fördermittel sind kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in die Freimachung und Sanierung von Industrie- und Gewerbebrachen sowie sonstiger kontaminierter Flächen und Gebäude einschließlich der Altlastensanierung, Vorbereitung für eine höherwertige Nachnutzung und Begrünungsmaßnahmen. Die Beseitigung von Altlasten wird ausschließlich in Fällen gefördert, in denen die Verursacherhaftung (§ 4 Abs. 3 BBodSchG) nicht greift.
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Die Förderung des StMB erfolgt auf Grundlage der bayerischen Städtebauförderungsrichtlinien (Bekanntmachung StBauFR).
Die Kommunen wurden auf Informationsveranstaltungen in jedem Regierungsbezirk über diese Maßnahme informiert. Näheres zu den Fördermöglichkeiten für Kommunen finden Sie unter Aktuelles.
Projektaufruf
Für den in seiner Zuständigkeit liegenden Teilbereich der Fördermaßnahme hat das StMB einen Projektaufruf veröffentlicht:
Projektaufruf vom 28.10.2022 .
Wer wird gefördert?
Eine Kommune bzw. ein kommunaler Zusammenschluss als Grundstückseigentümer.
Was wird gefördert?
Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) können kommunale Flächenrecycling- und Altlastensanierungsmaßnahmen zur Revitalisierung kontaminierter Flächen gefördert werden.
Es muss eine Bodenkontamination oder Altlast vorliegen. Die kontaminierte Fläche muss innerörtlich sein. Die Sanierung muss eine höherwertige Nachnutzung vorbereiten.
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach BBodSchG (also bei Altlasten) können nur gefördert werden, wenn kein Verursacher greifbar oder der Verursacher nicht mehr leistungsfähig ist.
Maßnahmen bei Flächen, bei denen keine Gefahrenabwehr notwendig ist (kontaminierte Flächen, von denen keine Gefahr ausgeht und die somit auch keine Altlasten sind), können unabhängig von der Verursacherfrage gefördert werden.
Die förderfähigen Kosten können bis zu 40% gefördert werden. Die Restfinanzierung ist von den Kommunen aufzubringen, wobei die Mitfinanzierung aus weiteren kommunalen, sonstigen öffentlichen oder privaten Mitteln möglich ist, soweit der kommunale Eigenanteil 10 % der zuwendungsfähigen Kosten nicht unterschreitet. Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
In einer integrierten territorialen Entwicklungsstrategie muss ein Vorhabensbezug zu „Flächenrecycling und Altlastensanierung“ ableitbar sein.
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden. Für den in Zuständigkeit des StMUV liegenden Teilbereich der Fördermaßnahme kann eine Förderung beantragt werden, soweit die Fördervoraussetzungen vorliegen und solange für das Förderprogramm Haushaltsmittel vorliegen. Zu fachlichen Fragen der Altlastensanierung berät SG 50 bzw. 55.1 der örtlich zuständigen Bezirksregierung. Fragen zum Förderverfahren beantwortet SG 34 der Regierung von Oberfranken (für Vorhaben in allen Regierungsbezirken). Dort sind auch Anträge zur Förderung einzureichen.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Ausführliche Hinweise und Erläuterungen zu dem Förderproramm und zur Antragstellung finden Sie auf der Website des StMUV. Viele Projektbeispiele, die in den bisherigen Programmen gefördert wurden, hat das Landesamt für Umwelt zusammengestellt.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Referat 36 – Städtebauförderung
Franz-Josef-Strauß-Ring 4 | 80539 München
E-Mail: Referat-36(at)stmb.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 76 – Bodenschutz und Altlasten
Rosenkavalierplatz 2 | 81925 München
Herr Otmar Licht
E-Mail: otmar.licht(at)stmuv.bayern.de