Grüne Infrastruktur
Die Maßnahme hat zwei Komponenten: Die Errichtung und den Ausbau von vorbildlichen Grün- und Erholungsanlagen, die der Bevölkerung auf Dauer zur Verfügung gestellt werden, sowie die Förderung der Biodiversität (z.B. Renaturierung von Mooren, Schaffung von Biotopverbundstrukturen).
Die Maßnahme erfolgt anlässlich der Durchführung einer Bayerischen Landesgartenschau.
Wer wird gefödert?
Zuwendungsempfänger ist jeweils die Kommune, auf deren zur Verfügung stehenden Flächen die dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen anlässlich einer Gartenschau hergestellt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für die Schaffung und Erweiterung von Grün- und Erholungsanlagen (zum Beispiel dauerhafte Pflanzbereiche, Ruhezonen, Teichanlagen, Lehrpfade, Wegesystem), die der Öffentlichkeit über die Gartenschauveranstaltung hinaus dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und nicht der Gewinnerzielung dienen.
Bei dezentralen Gartenschaukonzepten: Ausgaben für dauerhafte Verbindungswege, -brücken und Grünkorridore zwischen den dezentralen Grün- und Erholungsarealen;
Ausgaben für das Anlegen von öffentlichen Wegen und Plätzen in der Regel in wassergebundener oder wasserdurchlässiger Bauweise;
Ausgaben für die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden. Gefördert wird diejenige Kommune, die nach einer Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens den Zuschlag für die Durchführung einer „Bayerischen Landesgartenschau“ erhalten hat.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Fördergrundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen (FöR-WaGa). Sie werden für die Zeit ab 2023 derzeit überarbeitet. Die EFRE-Förderung wird alleine auf Basis der überarbeiteten Richtlinien erfolgen.
Im ländlichen Raum haben die Intensivierung der Landwirtschaft, die Ausräumung der Landschaft, die Entwässerung von Mooren, Flächenversiegelung und die Zerschneidung der Landschaft durch Graue Infrastruktur deutliche Spuren hinterlassen.
Gezielte Investitionen in Grüne Infrastrukturen sollen wichtige Schlüsselbiotope wiederherstellen, Lückenschlüsse zwischen Biotopen ermöglichen und graue Infrastrukturen ökologisch optimieren.
Schwerpunkt der Maßnahmenart „Förderung der Biodiversität“ sind daher fachlich und regional angepasste Vorhaben im ländlichen Raum Bayerns, die aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung, spezifischen Zielrichtung, Trittsteinfunktion und ihres Umfangs einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten und gleichzeitig die Lebensqualität für den Menschen verbessern. Dazu gehören insbesondere ökosystembasierte Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die Anlage bzw. Optimierung grüner oder blauer Biotopverbundstrukturen, die ökologische Umgestaltung menschlich beeinflusster Landschaftsstrukturen, dazu Beratungstätigkeiten, Kommunikation mit relevanten Akteuren, vorhabenspezifische Managementaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit. Eine wichtige Teilmaßnahme für die Einsparung von schädlichen Klimagasemissionen und für weitere positive Aspekte in Bezug auf den Wasser- und Bodenschutz ist die Renaturierung von Mooren.
Die Maßnahmenart fügt sich in den rechtlichen und strategischen Rahmen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene ein. So verbessert sie den Erhalt von gefährdeten oder typischen Lebensräumen bzw. Arten und erhöht damit die Wirksamkeit und Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG. Ebenso unterstützt sie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030.
Wer wird gefördert?
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse
Verbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, z. B. Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
Voraussetzung:
Mind. 625.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Vorhaben
EU-Anteil mind. 250.000 Euro
Ausnahme Grunderwerb (eingebettet in ein Pflegekonzept):
Mind. 100.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben
EU-Anteil mind. 40.000 €uro
Gefördert werden
Anlage bzw. Optimierung von Biotopverbundstrukturen, Aufbau und Stärkung des Biotopverbundes auf regionaler bis landesweiter Ebene
ökosystembasierte Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z. B. Erhalt und Wiederherstellung von Moorstandorten (Renaturierung, Grunderwerb, Planung, Projektmanagement)
Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen
Optimierung von Naturschutzgebieten bzw. Natura 2000-Gebieten
Vorhaben zur Sicherung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen
Artenschutzmaßnahmen von stark gefährdeten Rote Liste-Arten
ökologische Umgestaltung menschlich beeinflusster Landschaftsstrukturen
Wie werden Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden. Das Vorhaben muss einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und Optimierung der Biodiversität leisten.
Die Geeignetheit der Maßnahme als EFRE-Projekt ist im Projektantrag darzustellen und zu begründen.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet in Abstimmung mit dem StMUV über die Förderung der Projekte. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Antragsverfahren
Anträge sind über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Die Anträge sind fachlich vorab mit der höheren Naturschutzbehörde (Bewilligungsbehörde) und dem StMUV abzustimmen.
Fördergrundlagen und weitere Informationen
Förderung nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt.
Zuwendungshöhe:
Kofinanzierung EFRE: Fördersatz 40 %
Zuwendung Freistaat Bayern: Fördersatz 50 %
Somit Zuwendung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bei Vorhaben mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung.
Im Fall von Moorschutzvorhaben kann bei Vorliegen einer besonderen naturschutzfachlichen Begründung die Förderung
bis zu 100 % (EFRE 40 %, Freistaat Bayern 60 %) betragen.
Beim Zuwendungsempfänger muss in der Regel ein Eigenanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben verbleiben.
Im Ausnahmefall sind über ein gesondertes Verfahren auch rein staatlich finanzierte Vorhaben möglich.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des StMUV sowie auf den Websites Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) und LNPR: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken - Bürgerservice.
Die Kommunen wurden auf Informationsveranstaltungen in jedem Regierungsbezirk über diese Maßnahme informiert. Näheres zu den Fördermöglichkeiten für Kommunen finden Sie unter Aktuelles.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Grün- und Erholungsanlagen
Referat 66 – Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltbildung, Landesgartenschauen
Rosenkavalierplatz 2 | 81925 München
E-Mail: umweltbildung(at)stmuv.bayern.de
Biodiversität
Referat 64 – Landschaftspflege und Naturschutzförderung
E-Mail: naturschutzförderung(at)stmuv.bayern.de
Der Vollzug erfolgt (mit Ausnahme der Regierung von Schwaben) über die Sachgebiete 55.1 der Bezirksregierungen.
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail:
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 808-01
E-Mail:
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 5680-0
E-Mail:
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 604-0
E-Mail:
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Telefon: 0981 530
E-Mail:
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-00
E-Mail:
Sachgebiet 51
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-01
E-Mail: