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STEP - Technologietransfer von Hochschulen und Universitätsklinika in Unternehmen

Mit der Maßnahme wird die Innovationsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Vernetzung mit regional verankerten Hochschulen und Universitätsklinika gestärkt. Es werden Projekte gefördert, bei denen Hochschulen und Universitätsklinika und KMU kooperieren, beispielsweise um neue technologische Lösungen zu entwickeln oder technologische Probleme zu lösen. Ziel ist es, die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit in strategischen STEP-Technologiesektoren zu stärken und die Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten zu verringern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technischen Hochschulen und Universitätsklinika in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind im Wesentlichen KMU, jedoch können auch größere Unternehmen kooperieren, wenn ein Mehrwert für das Gesamtvorhaben zu erwarten ist. Zudem ist die Beteiligung von Unternehmen außerhalb Bayerns möglich, gerade in Grenzregionen. Es werden ausschließlich Technologietransferprojekte aus der angewandten Forschung in den STEP-Technologiesektoren unterstützt. Die STEP-Technologiesektoren sind digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkosten, die im Rahmen dieser Fördermaßnahme bei den Hochschulen und Universitätsklinika tatsächlich für das Projekt entstanden sind. Alle weiteren Kosten des EFRE-Projekts werden mit einer Restkostenpauschale abgegolten. Ein erhöhter Fördersatz wird bei Projekten gewährt, in denen Unternehmen aus dem EFRE-Schwerpunktgebiet stark vertreten sind.

Wie werden Projekte ausgewählt?

Die Projekte werden auf Grundlage von Projektaufrufen (Calls) und den dort festgelegten Kriterien, insb. auch den STEP-Kriterien, ausgewählt.

Fördergrundlagen und weitere Informationen:

Nähere Informationen finden Sie auf der maßnahmenspezifischen Website. Dort finden Sie auch die Details und die Antragsformulare zum aktuellen Projektaufruf vom 28.11 2024.
 

Ansprechpartner:

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Referat F.4 – EU-Angelegenheiten
Salvatorplatz 2 | 80333 München
E-Mail: ReferatF.4(at)stmwk.bayern.de