Beschwerdemöglichkeit, Hinweise auf Betrugs- und Korruptionsverdachtsmomente in der EFRE-Förderung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der am EFRE-Vollzug beteiligten Stellen, Zuwendungsempfänger und Dritte (Öffentlichkeit) können sich mit Beschwerden und Hinweisen zur EFRE-Förderung in Bayern jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.
Solche Meldungen können verschiedene Gegenstände betreffen:
Allgemeine Beschwerden zur EFRE-Förderung
Beschwerden, dass die EU-Grundrechtecharta (Im Folgenden: GRCh) oder die UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) im Zusammenhang mit EFRE-Projekten nicht eingehalten würden
Verdacht eines Betrugs- oder Korruptionsfalls in der EFRE-Förderung
Beschwerden und Hinweise nehmen folgende Stellen entgegen:
jede Bewilligungsstelle
die EFRE-Verwaltungsbehörde
Beschwerden und Hinweise können auch anonym eingereicht werden. Sie werden vertraulich behandelt.
Bereits nach nationalem Recht stehen verschiedene Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen zur Verfügung. Hierzu zählen beispielsweise Widerspruchs- oder Klageverfahren oder auch Dienstaufsichtsbeschwerden. Zuwendungsempfänger erhalten Hinweise zum zulässigen Rechtsweg in der Rechtsbehelfsbelehrung im jeweiligen Zuwendungsbescheid. Diese Möglichkeiten bestehen auch bei EFRE-geförderten Projekten.
Darüber hinaus hat die EFRE-Verwaltungsbehörde ein besonderes Beschwerdemanagement für Beschwerden und Hinweise im Zusammenhang mit EFRE-geförderten Fällen eingerichtet; diese Möglichkeit außerhalb des nationalen Rechtsschutzes beruht auf Artikel 69 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/1060. Auf dieser Grundlage kann jedermann, am Verfahren Beteiligte ebenso wie Bürgerinnen und Bürger, über das untenstehende Kontaktformular (auch anonym), das zentrale E-Mail-Postfach oder auf dem Postweg (dann jeweils nicht anonym) Kontakt mit der EFRE-Verwaltungsbehörde als zentraler Anlauf- und Koordinationsstelle aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die die Beschwerde einen konkreten und nachvollziehbaren Inhalt hat.
Jede eingegangene Beschwerde wird dokumentiert und gegebenenfalls unter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle schnellstmöglich geprüft und beantwortet.
Über das Kontaktformular, das zentrale E-Mail-Postfach oder auf dem Postweg können Sie weiterhin Hinweise geben, dass aus dem EFRE unterstützte Vorhaben nicht mit der GRCh oder der UN-BRK vereinbar sein könnten.
Der EFRE-Begleitausschuss wird über eingegangene Beschwerden und Folgemaßnahmen zu diesem Beschwerdegegenstand in anonymisierter Form informiert.
Weiterführende Informationen zu diesen Themen erhalten Sie hier:
Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Winzerer Straße 9
80797 München
Telefon: 089 1261-2799
Telefax: 089 1261-2453
Korruption schadet dem Rechtsstaat und dem Ansehen seiner Beschäftigten und führt zu hohen volkswirtschaftlichen Schäden. Deshalb wird auch in der EFRE-Förderung dem Null-Toleranz-Prinzip gefolgt.
Hinweise auf möglichen Betrug, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen öffentlicher Interessen aller Art sowie auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von EFRE-Fördermitteln können der EFRE-Verwaltungsbehörde gemeldet werden.
Informationen zu den Bereichen Betrugs- und Korruptionsprävention sowie zum Thema Interessenkonflikte entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten und Arbeitshilfen
Die EFRE-Verwaltungsbehörde erreichen Sie auch unter folgendem Kontakt:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 51
Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm „IBW 2021-2027“
Postanschrift: 80525 München
Hausadresse: Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
Telefon: 089 2162-0