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Beschwerdemöglichkeit, Hinweise auf Betrugs- und Korruptionsverdachtsmomente in der EFRE-Förderung

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der am EFRE-Vollzug beteiligten Stellen, Zuwendungsempfänger und Dritte (Öffentlichkeit) können sich mit Beschwerden und Hinweisen zur EFRE-Förderung in Bayern jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.

Solche Meldungen können verschiedene Gegenstände betreffen:

  • Allgemeine Beschwerden zur EFRE-Förderung

  • Beschwerden, dass die EU-Grundrechtecharta (Im Folgenden: GRCh) oder die UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) im Zusammenhang mit EFRE-Projekten nicht eingehalten würden

  • Verdacht eines Betrugs- oder Korruptionsfalls in der EFRE-Förderung

Beschwerden und Hinweise nehmen folgende Stellen entgegen:

  • jede Bewilligungsstelle

  • die EFRE-Verwaltungsbehörde

Beschwerden und Hinweise können auch anonym eingereicht werden. Sie werden vertraulich behandelt.

 

 

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Die EFRE-Verwaltungsbehörde erreichen Sie auch unter folgendem Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Referat 51

Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm „IBW 2021-2027“

Postanschrift: 80525 München

Hausadresse: Prinzregentenstraße 28 | 80538 München

Telefon: 089 2162-0

Email:  infoefre[at]stmwi.bayern[dot]de