Begleitausschuss
Der Begleitausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Aufstellung und Durchführung des Programms. Die Mitglieder des Begleitausschusses tagen mindestens einmal jährlich und prüfen die Durchführung des Programms sowie die Fortschritte beim Erreichen der Ziele.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
a) Staatliche bayerische Stellen
- Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
EFRE-Verwaltungsbehörde - Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Zuständiges Referat für INTERREG A-Programme - Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Zuständiges Referat für INTERREG B-Programme und INTERREG Europe - Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Zwischengeschaltete Stelle der EFRE- Verwaltungsbehörde - Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Zwischengeschaltete Stelle der EFRE-Verwaltungsbehörde - Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst:
Zwischengeschaltete Stelle der EFRE-Verwaltungsbehörde - Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
ESF-Verwaltungsbehörde - Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:
ELER-Verwaltungsbehörde - Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:
Zwischengeschaltete Stelle der EFRE- Verwaltungsbehörde - Regierung von Oberbayern
- Regierung von Niederbayern
- Regierung von Oberfranken
- Regierung von Mittelfranken
- Regierung von Unterfranken
- Regierung der Oberpfalz
- Regierung von Schwaben
b) Andere Stellen mit besonderer Funktion für das EFRE-Programm und Partner
- Bayerische Forschungsallianz GmbH
- Bayerischer Bezirketag
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Städtetag
- Bayern Innovativ
- Bayern Tourismus Marketing GmbH
- Beauftragte Person für die Belange von Menschen mit Behinderung der Bayerischen Staatsregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bund Naturschutz in Bayern e. V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Handwerkskammer (HWK)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern
- Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
- Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umweltbeauftragter der Staatsregierung
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
- ver.di Landesbezirk Bayern
Ständige Gäste, die in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen:
- Externe Dienstleister für Monitoringaufgaben und Evaluierungen
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Städtetags
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Landkreistags
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Gemeindetags
- Mitglieds-Gebietskörperschaft des Bayerischen Bezirketags
- EU-Prüfbehörde (im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
- EU-Bescheinigungsbehörde (im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
- Europäische Kommission, gemäß Artikel 39 Absatz 2 VO (EU) 2021/1060, in begleitender und beratender Funktion
Begleitausschuss des EFRE-IBW Bayern Programms 2021 - 2027, Stand: 01.11.2024
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/1060 insbesondere Artikel 38 – 40 wird ein Begleitausschuss eingerichtet. Seine Zusammensetzung, Aufgaben, Arbeitsweise etc. werden in einer Geschäftsordnung festgehalten, die vom Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen wurde. Änderungen der Geschäftsordnung sind durch den Begleitausschuss zu genehmigen.
Geschäftsordnung vom 09.10.2024