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Programmbehörden

Der EFRE wird in Bayern über verschiedene Stellen der Staatsverwaltung umgesetzt. Eine zentrale EFRE-Förderstelle gibt es nicht. Nach den Europäischen Vorgaben für den EFRE-Vollzug kann man drei Programmbehörden unterscheiden. Wer diese Aufgaben in Bayern wahrnimmt, hat die Staatsregierung bereits mit Ministerratsentscheidung vom 10. März 2020 festgelegt.