Programmbehörden
Der EFRE wird in Bayern über verschiedene Stellen der Staatsverwaltung umgesetzt. Eine zentrale EFRE-Förderstelle gibt es nicht. Nach den Europäischen Vorgaben für den EFRE-Vollzug kann man drei Programmbehörden unterscheiden. Wer diese Aufgaben in Bayern wahrnimmt, hat die Staatsregierung bereits mit Ministerratsentscheidung vom 10. März 2020 festgelegt.
Referat 51 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist die Verwaltungsbehörde für das bayerische EFRE-Programm. Ihr kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:
Aushandlung des bayerischen Operationellen Programms mit der EU-Kommission auf Grundlage der innerbayerischen Abstimmungen zu Inhalten und Finanzplanungen.
Berichterstattung über den Umsetzungsstand des Programms an die Europäische Kommission und Evaluierungen
Sicherstellung eines rechtmäßigen Fördervollzugs
Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Veranstaltungen, Bürgerinfo, Website)
Betreuung des EFRE-Begleitausschusses
Die Verwaltungsbehörde bedient sich anderer öffentlicher Stellen beim Fachvollzug der Fördermaßnahmen. Sie nennen sich „zwischengeschaltete Stellen“ und erhalten per Verwaltungsvereinbarung Aufgaben der Verwaltungsbehörde übertragen. Solche Stellen gibt es zum einen auf Ebene der Ministerien, wo die geförderten Maßnahmen verantwortet werden (z.B. durch Entwicklung von Förderrichtlinien). Zum anderen werden Regierungen als zwischengeschaltete Stellen mit der Förderabwicklung der Einzelprojekte beauftragt (Bewilligungen, Verwaltungsprüfungen). Für einzelne Fördermaßnahmen können auch andere Stellen als die Regierungen mit der Projektdurchführung beauftragt sein.
Ansprechpartner für die Förderempfänger sind die Bewilligungsstellen. Die Kontaktdaten finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme.
Die EU-Bescheinigungsbehörde ist als unabhängige Stelle dem Referat 71 des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zugeordnet. Sie betreut zentral für das bayerische EFRE IBW-Programm und drei Interreg-Programme mit bayerischer Beteiligung den Aufgabenbereich der Rechnungsführung. Dies umfasst die Auszahlung der Fördermittel an die Zuwendungsempfänger und alle Abrechnungen EFRE-förderfähiger Ausgaben gegenüber der EU-Kommission. Einmal jährlich erstellt die EU-Bescheinigungsbehörde eine Rechnungslegung, in der alle Ausgaben, welche an die EU-Kommission zur EFRE-Unterstützung angemeldet wurden, nochmals im Zusammenhang analysiert und dargestellt werden.
Die EU-Prüfbehörde ist eine unabhängige, nicht weisungsgebundene Stelle ebenfalls im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Bei stichprobenhaft ausgewählten Projekten führt sie eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung aller Ausgaben durch, die als EFRE-förderfähig deklariert waren. Bei Systemprüfungen prüfte die EU-Prüfbehörde die Arbeit der anderen Programmbehörden und deren zwischengeschalteten Stellen. Daneben gibt es noch Querschnittsprüfungen, bei denen sie bestimmte Einzelthemen des Fördervollzugs intensiv und über alle Fördermaßnahmen hinweg beleuchtet. Als Ergebnis all ihrer Prüfungen zeigt sie jährlich gegenüber der Kommission an, ob es Anlass gibt, am Funktionieren des bayerischen EFRE-Vollzugs zu zweifeln.