Stand der Programmumsetzung
Gemäß Artikel 42 i.V.m. Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/1060 übermittelt die Verwaltungsbehörde fünf Mal im Jahr Daten zum Umsetzungsstand des Programms an die Europäische Kommission. Dazu zählen kumulative Finanzdaten, Werte der Output- und Ergebnisindikatoren, sowie Daten zu den Finanzinstrumenten.
Übermittlung Datenstichtag 202303
Übermittlung Datenstichtag 202306
Übermittlung Datenstichtag 202308
Übermittlung Datenstichtag 202310
Übermittlung Datenstichtag 202312
Übermittlung Datenstichtag 202403
Übermittlung Datenstichtag 202406
Übermittlung Datenstichtag 202408
Übermittlung Datenstichtag 202410